10 Regeln für regelwidriges Verhalten beim Fahrradfahren

§1 Wer bei Rot über eine Kreuzung fährt, muss Vorfahrt beachten.

Zusatz: Bei besonders komplizierten Kreuzungen sollte die rote Ampel als Stoppschild betrachtet werden.

§2 Bei Fahren auf Fußgängerwegen, deren Befahren für Radfahrer verboten ist, sollen die Fußgänger immer respektiert werden; sie dürfen weder durch Klingeln belästigt, noch auf andere Weise gestört werden, sondern sind behutsam zu umfahren.

§3 Bei schnellem Fahren im Dunkeln ohne Licht muss, sobald Fußgänger in Sicht sind, rechtzeitig abgebremst werden, um diese weder unnötig zu erschrecken, noch umzufahren.

§4 Wenn man auf einem Fahrradweg am Straßenrand in der verkehrten Richtung fährt, und der Weg wird zu eng für mehr als eine Person, dann müssen die entgegen kommenden Fahrer vorgelassen werden, und man selber muss gegebenenfalls anhalten. Für den dadurch verletzten Stolz, für dadurch verursachtes Zuspätkommen bei Verabredungen und andere Unannehmlichkeiten hat der Fahrer eigene Verantwortung und Haftung zu übernehmen.

§5 Generell gilt: wer die offiziellen Verkehrsregeln beachtet, hat gegenüber denen, die dies nicht tun, Vorfahrt. Umgekehrt muss, wer davon abweicht, Vorfahrt beachten, und darf nur in dem Maße die Regeln missachten, wie niemand der übrigen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert wird. Diese Regel findet Anwendung beispielsweise bei Befahren von Radwegen auf der linken Straßenseite, beim Durchqueren einer Einbahnstraße in der verkehrten Richtung, etc.

§6 Regelwidriges Fahrradfahren erfordert ein hohes persönliches Verantwortungsbewusstsein. Niemals darf dadurch das Leben und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, einschließlich seiner selbst, gefährdet werden.

§7 Trotz hohen Selbstbewusstseins sollten Konflikte mit der Polizei möglichst vermieden werden.

 

Aus einer universal humanistischen Fahrradperspektive gilt fernerhin:

 

§8 Du sollst nicht das Fahrrad deines Nächsten begehren, noch es stehlen.

§9 Du sollst nicht töten, nicht einmal deine Feinde, die Autofahrer.

§10 Du sollst keine anderen Götter neben mir haben. Ich bin ein eifersüchtiger Gott, und wenn du dich andern Göttern beugst, dann hast du die Freiheit des Fahrrads verwirkt. Du sollst dir kein Bildnis machen von motorisierten Fahrzeugen noch von Geld, Mercedes und Finanzmärkten, nicht dich ihnen beugen und nicht sie anbeten. Denn ich, dein Herr und Gott, habe dich herausgeführt aus dem Lande der Knechtschaft, der Maschinen und Fabriken, hinaus in die Freiheit. Die Einfachheit und Armut ist das Land, wo Milch und Honig fließt.

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